Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der goldbutt communication GmbH, Bahnhofstraße 6, 24582 Wattenbek (im Folgenden: Agentur).
1.2. Diese AGB stellen eine Rahmenvereinbarung dar. Konkrete Leistungen („Einzelaufträge“) unter dieser Rahmenvereinbarung werden jeweils aufgrund eines gesonderten Auftrags des Kunden erbracht. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen und die Gegenleistung im Einzelnen bestimmt.
1.3. Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der Agentur wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlun zur Verfügung stellen.
2. Leistungen der Agentur
2.1 Der konkrete Umfang der Leistungen der Agentur bestimmt sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Einzelauftrag.
2.2 Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Textform.
2.3 Werden in Besprechungen zwischen Agentur und Kunden Absprachen, Weisungen und Auftragserteilungen getroffen, so wird die Agentur diese in Besprechungsprotokolle aufnehmen. Diese wird sie dem Kunden in Textform übermitteln. Widerspricht der Kunden dem Inhalt nicht binnen drei Werktagen in Textform, gelten die Absprachen als rechtsgeschäftlich verbindlich vereinbart.
2.4 Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeiten nach Zeit und Ortgrundsätzlich frei, soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt.
2.5 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
2.6 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Kunde stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung innerhalb angemessener Fristen zur Verfügung zu stellen.
3.2. Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und vertragsgemäßen Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
3.3. Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese durch Gegenzeichnung (gegebenenfalls digital) des Kunden angenommen werden.
4. Vergütung der Agentur
4.1. Für die Tätigkeit erhält die Agentur die in den Einzelaufträgen vereinbarte Vergütung. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
4.2. Sofern in den Einzelaufträgen keine Vergütung vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter der Agentur abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Agentur für technische Kosten abgerechnet.
4.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.
4.4. Für Leistungen Dritter, derer sich die Agentur zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Service-Fee zu berechnen.
4.5. GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen werden in Rechnungen getrennt ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.
4.6. Interne Sachkosten, die der Agentur zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet die Agentur dem Kunden zum Selbstkostenpreis.
4.7.Durch die Agentur in Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung selbst genannt ist.
4.8. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
4.9. Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5. Einsatz generativer KI
5.1 Die Agentur setzt Systeme generativer Künstlicher Intelligenz („KI-Systeme“) zur Leistungserbringung ein. Der Kunde stimmt dem mit Erteilung des Einzelauftrags zu.
5.2 Der Kunde kann dem Einsatz von KI-Systemen vor oder bei Auftragserteilung widersprechen. Der Widerspruch gilt als Ablehnung des Angebots der Agentur. Die Agentur prüft im Anschluss, ob und inwiefern auf die Nutzung zur Leistungserbringung verzichtet werden kann. Ein Verzicht kann Auswirkungen auf die Kalkulation, das Timing und die Durchführbarkeit der Leistungen haben. Die Agentur unterbreitet dem Kunden daher ein entsprechend angepasstes neues Angebot mit ausdrücklicher Aufnahme des Ausschlusses der Nutzung von KI-Systemen.
5.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-generierte Inhalte ganz oder teilweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und daher keine ausschließlichen oder einfachen Nutzungsrechte entstehen. Eine Nutzungsrechtsübertragung findet daher nicht statt.
5.4 Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit, Schutzrechtsfreiheit, rechtliche Unbedenklichkeit, technische Fehlerfreiheit oder Eignung von ganz oder teilweise KIgenerierten Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen. Ziffer 7.1 und 7.2 der vorliegenden AGB bleiben hiervon unberührt.
5.5 Die Agentur wird die im Rahmen eines Auftrags mithilfe von KI-Systemen erzeugten Arbeitsergebnisse nicht in gleicher oder abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden.
5.6 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Einsatz externer KI-Systeme eine Verarbeitung von durch ihn bereitgestellten Daten durch Dritte erfolgen kann. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur solche Daten bereitzustellen, deren Weitergabe rechtlich zulässig ist. Die Agentur wählt KI-Systeme nach pflichtgemäßem Ermessen aus; weitergehende Garantien werden nicht übernommen.
5.7 Wenn der Kunde der Agentur Materialien bereitstellt, die unter Einsatz von KI-Systemen bearbeitet werden sollen, sichert der Kunde zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialienverfügt. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzulässigen Nutzung solcher Materialien im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen resultieren.
6. Einräumung von Nutzungsrechten
6.1 Die Agentur räumt dem Kunden an den durch den Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle eventuell entstandenen und übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte, frei von Rechten Dritter zur exklusiven Nutzung ein. Der Umfang der inhaltlichen und zeitlichen Einräumung der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Zweck und den Bestimmungen des jeweiligen Einzelauftrags.
6.2 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.3 Die Agentur wird den Kunden vorab über bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften hinweisen.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen iSd § 14 AktG zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Übertragung bedarf der gesonderten Zustimmung der Agentur.
6.5 Die in Ziffer 6 genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Einzelauftragsauftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über den in dem Auftrag angegebenen Umfang ist ein weiteres Nutzungshonorar zu zahlen, das sich nach Art und Umfang der zusätzlichen Nutzung bestimmt. Über die Ausweitung von Nutzungsrechten ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen.
6.6 Sämtliche Nutzungsrechtseinräumungen nach diesem Vertrag stehen unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung bei Fälligkeit.
6.7 Eine abweichende Nutzungsrechtseinräumung im Einzelauftrag geht der Regelung in dieser Ziffer 6 vor.
6.8 Die Agentur ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen, einschließlich dessen Marken und Namensrechten, im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich des Internets und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen, zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
7.2 Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungen, Produktionsstillstände, entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen.
7.3 Es obliegt dem Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, Webseiten und anderen Arbeitsergebnisse der Agentur auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
7.4 Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gew.hrleistungsansprüche an den Kunden abtreten.
8. Vertraulichkeit
Die Agentur und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Materialien des anderen streng vertraulich behandeln. Dies gilt auch für Geschäftsvorgänge verbundener Unternehmen. Beide Parteien verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
9. Aufbewahrung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse nach Übergabe an diesen aufzubewahren.
10. Laufzeit, Kündigung
10.1 Jede Partei kann abgeschlossene Verträge jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.
10.2 Ab dem Zeitpunkt der Kündigung aus wichtigem Grund entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an die Agentur; bereits erbrachte Leistungen werden anteiligbis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Agentur ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden gezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von der Agentur erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.
Wattenbek, den 30.01.2026